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Untersuchungsberechtigungsschein

Information vom Meldeamt

 

Untersuchungsberechtigungsschein

 

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahre) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.

Seit 1. Februar 2025 kann der Untersuchungsberechtigungsschein nicht mehr im Meldeamt der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz beantragt werden. 

Für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsschein ist ausschließlich das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz zuständig. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird online beantragt.

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf den beigefügten Links.

Weitere Informationen